Ist das der Fall können die Gläubiger der Wirecard AG, dazu zählen auch die Aktionäre und Anleger, ihre Forderungen zur Insolvenztabelle anmelden. Auch wenn nicht mit einer hohen Insolvenzquote zu rechnen ist, sollte die Anmeldung vorgenommen werden. Denn die Insolvenzquote kann steigen, wenn es beispielsweise gelingen sollte, werthaltige Unternehmensteile zu verkaufen oder verschollene Gelder aufzutreiben.
Aktionäre haben im Insolvenzverfahren zwar schlechte Karten, da ihre Forderungen nachrangig bedient werden. Das kann sich aber ändern, wenn sich der Betrugsverdacht bewahrheitet. Daher sollten auch Aktionäre ihre Forderungen anmelden. Wir unterstützen Sie gerne bei der Forderungsanmeldung, sobald das Insolvenzverfahren eröffnet ist.
Da die Insolvenzquote nicht ausreichen wird, um die finanziellen Verluste auszugleichen, können auch Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden.