Die britische Financial Times hatte der Wirecard AG schon vor Jahren vorgeworfen, dass sie es mit den Zahlen in ihren Bilanzen nicht ganz so genau nehme. Schließlich sah sich das Unternehmen zu einer Sonderprüfung veranlasst. Doch das Ergebnis, das die Prüfer der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG lieferten, entlastete den Konzern nicht. Im Gegenteil: Auch in dem Sonderprüfungsbericht war u.a. von mangelnder Kooperation und fehlenden Unterlagen die Rede. Inzwischen gibt es Vorwürfe, dass die Bilanzen schon seit 2015 geschönt wurden.
Seit Jahren nehmen die Wirtschaftsprüfer von EY (Ernst & Young) die Prüfung vor. Sie haben der Wirecard AG zwar letztlich das Testat für den Jahresabschluss 2019 verweigert, aber den Jahresbilanzen zuvor stets ihren Segen gegeben. Da Umsätze offenbar schon länger fingiert wurden, stellt sich die Frage, ob die Prüfer möglicherweise nicht so genau hingesehen und die Bilanzen durchgewunken haben. Haben sie gegen ihre Prüfungspflicht verstoßen, stehen sie in der Haftung. Daher können auch gegen die Wirtschaftsprüfer Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden.