Klage gegen Wirecard-Manager

Im Bilanzskandal sind auch ehemalige Vorstände der Wirecard AG ins Visier der Ermittler geraten. Gegen den ehemaligen Vorstandsvorsitzenden Markus Braun wurde Haftbefehl erlassen. Nur gegen Zahlung einer Kaution befindet er sich auf freiem Fuß. Das ehemalige Vorstandsmitglied Jan Marsalek ist abgetaucht und befindet sich auf der Flucht. Seine Spur verliert sich offenbar auf den Philippinen. Sie sind nicht die einzigen Verdächtigen. Die Staatsanwaltschaft München hat ihre Ermittlungen auf weitere Personen – auch auf noch amtierende Vorstandsmitglieder - ausgeweitet.

Sollte sich der Verdacht auf Marktmanipulation, Bilanzfälschung und Betrug bestätigen, kann gegen die mutmaßlichen Täter geklagt werden. Schadensersatzansprüche lassen sich aber auch gegen andere Vorstandsmitglieder und Aufsichtsräte geltend machen. Sie haben voraussichtlich gegen ihre Aufsichtspflichten verstoßen haben. Vorteil: Vorstände und Aufsichtsräte sind in der Regel durch eine D&O-Versicherung gegen Schadensersatzansprüche abgesichert. Zudem haften sie bei bilanzrechtlichen und kapitalmarktrechtlichen Verstößen auch mit ihrem Privatvermögen.

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