Der Wirecard-Skandal
Ein Wirtschaftskrimi, wie er verfilmt werden könnte: Die Wirecard AG hat 1,9 Milliarden Euro einfach in Luft aufgehen lassen. CEO Braun wurden verhaftet, auf freien Fuß gesetzt, wieder verhaftet, ein maßgeblicher Drahtzieher konnte sich über die Philippinen nach China absetzen. Mittlerweile wird in der Politik der Ruf nach einem parlamentarischen Untersuchungsausschuss laut. Aktionäre hatten noch Hoffnung - aber mit der Insolvenzanmeldung ist endgültig Schluss. Es bleibt nur noch die Klage.
Schadenersatz für Aktionäre
Die Wirecard AG ist nicht "irgendwer" und vor allem kein Unternehmen, dass nach einer Insolvenzanmeldung einfach abtauchen kann. Geschädigte Aktienbesitzer und Anleiheeigner haben Ansprüche gegen die Manager des Unternehmens und auch gegen die Wirtschaftsprüfer, die den sich über Jahre aufgebauten Betrug entweder aus Unfähigkeit, oder mit Berechnung mitgetragen haben.
Möglichkeiten der Wirecard-Opfer
Viele Wirecard-Aktionäre und Anleiheeigner haben sehr große Summen investiert und dementsprechend viel verloren. Mehrere spezialisierte Kanzleien bereiten in diesen Tagen sogenannte KapMuG-Verfahren vor, wobei die Frage offen ist, ob ein in insolventes Unternehmen verklagt werden kann. Hier teilzunehmen wäre insbesondere für finanzschwächere und nicht versicherte Aktionäre zu empfehlen. Individuell lässt sich unserer Meinung nach Schadenersatz gegen Manager und Buchprüfer durchsetzen.